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   LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12   

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https://dejure.org/2014,29014
LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12 (https://dejure.org/2014,29014)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.07.2014 - 13 Sa 925/12 (https://dejure.org/2014,29014)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 13 Sa 925/12 (https://dejure.org/2014,29014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Croupiers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2 Abs. 1
    Krankheitsbedingte Änderungskündigung; Tarifauslegung - Einzelfall einer ordentlichen Änderungskündigung aus krankheitsbedingten Gründen; Auslegung § 6 des Tronc- und Gehaltstarifvertrages der Spielbank Wiesbaden zu der Eingruppierung in die Tarifstufen Croupier I und ...

  • rechtsportal.de

    TVG § 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 2 Abs. 1
    Eingruppierung eines Croupiers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07

    Zustimmungsersetzung zu außerordentlicher Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
    Die Berufungskammer geht mit dem Arbeitsgericht und auch schon der 5. Kammer des erkennenden Gerichts in einem Parallelverfahren - 5 TaBV 149/07- (Beschluss vom 15. Mai 2008) von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich des Klägers aus.

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).

    Zudem handelt es sich dort lediglich um eine Absichtserklärung, die seit 1996 nicht tarifvertraglich umgesetzt worden ist (so schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/09 -, zitiert nach juris; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07-).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind krankheitsbedingte Kündigungen auf ihre Wirksamkeit hin dreistufig zu prüfen (vgl. u. a. BAG vom 19. April 2007 -2 AZR 239/06-, NZA 2007, 1041; APS-Dörner/Vossen, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 1 KSchG Randziffer 138 ff, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2014 - 13 Sa 925/12 - aufgehoben.
  • ArbG Leipzig, 23.07.2015 - 8 Ca 532/15

    Abmahnung wegen ein paar Minuten Verspätung nicht erlaubt

    In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, ob die angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (Hess. LAG, Urteil v. 01.07.2014 - 13 Sa 925/12, in juris Rn. 88).

    Für eine Änderungskündigung kann nichts anderes gelten (Hess. LAG, Urteil v. 01.07.2014 - 13 Sa 925/12, in juris Rn. 91; BAG, Urteil v. 20.11.2014 - 2 AZR 664/13, in juris Rn. 13).

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