Rechtsprechung
LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einzelfall einer ordentlichen Änderungskündigung eines Croupiers aus krankheitsbedingten Gründen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung eines Croupiers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2 Abs. 1
Krankheitsbedingte Änderungskündigung; Tarifauslegung - Einzelfall einer ordentlichen Änderungskündigung aus krankheitsbedingten Gründen; Auslegung § 6 des Tronc- und Gehaltstarifvertrages der Spielbank Wiesbaden zu der Eingruppierung in die Tarifstufen Croupier I und ... - rechtsportal.de
TVG § 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 2 Abs. 1
Eingruppierung eines Croupiers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07
Zustimmungsersetzung zu außerordentlicher Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
Die Berufungskammer geht mit dem Arbeitsgericht und auch schon der 5. Kammer des erkennenden Gerichts in einem Parallelverfahren - 5 TaBV 149/07- (Beschluss vom 15. Mai 2008) von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich des Klägers aus.Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).
Zudem handelt es sich dort lediglich um eine Absichtserklärung, die seit 1996 nicht tarifvertraglich umgesetzt worden ist (so schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/09 -, zitiert nach juris; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07-).
Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
- LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz - …
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (…so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind krankheitsbedingte Kündigungen auf ihre Wirksamkeit hin dreistufig zu prüfen (vgl. u. a. BAG vom 19. April 2007 -2 AZR 239/06-, NZA 2007, 1041;… APS-Dörner/Vossen, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 1 KSchG Randziffer 138 ff, m.w.N.). - LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12
Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2014 - 13 Sa 925/12 - aufgehoben. - ArbG Leipzig, 23.07.2015 - 8 Ca 532/15
Abmahnung wegen ein paar Minuten Verspätung nicht erlaubt
In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, ob die angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (Hess. LAG, Urteil v. 01.07.2014 - 13 Sa 925/12, in juris Rn. 88).Für eine Änderungskündigung kann nichts anderes gelten (Hess. LAG, Urteil v. 01.07.2014 - 13 Sa 925/12, in juris Rn. 91;… BAG, Urteil v. 20.11.2014 - 2 AZR 664/13, in juris Rn. 13).